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Auto Leasing - So funktionierts!

Streng genommen handelt es sich beim Leasing um eine Art Mietvertrag, bei der ein bestimmtes Gut, in dem Fall das Auto, für einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlassen wird. Die Besitzverhältnisse stellen sich beim Auto Leasing demnach so dar, dass der Nutzer (Leasingnehmer) das Fahrzeug nicht erwirbt und somit auch kein Eigentümer wird. Stattdessen verbleibt die Leasinggesellschaft während der gesamten Mietdauer Eigentümerin des Fahrzeuges. Dennoch ist der Leasingnehmer für die Leasingdauer unmittelbarer Besitzer bzw. Nutzer, denn er darf das Auto in Anspruch nehmen. Je nach Leasing-Modell kann der Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit allerdings meistens entscheiden, ob er das Fahrzeug an den Händler zurückgeben möchte oder stattdessen eine Kaufoption nutzt. Im letzteren Fall muss der Leasingnehmer dann noch den ermittelten Restwert an die Leasinggesellschaft zahlen, um auch rechtlich betrachtet Eigentümer des Fahrzeuges zu werden.

Beim klassischen Neuwagen-Leasing sowie beim Gebrauchtwagen-Leasing ist es so, dass dieses aus mindestens zwei Teilen, manchmal auch drei unterschiedlichen Komponenten, besteht, nämlich:

  • Anzahlung zu Beginn der Leasingdauer (Sonderzahlung)
  • Monatliche Leasingraten
  • Restwertzahlung

Auf jeden Fall besteht klassisches Leasing aus den zwei zuerst genannten Komponenten, also aus der Anzahlung zu Beginn der Leasingdauer und der Zahlung der monatlichen Leasingraten. Möchte der Leasingnehmer das Fahrzeug zudem nach Ende der vereinbarten Vertragsdauer käuflich erwerben, kommt als dritte Komponente noch die Zahlung des Restwertes dazu. Viele private Leasingnehmer entscheiden sich vor allem deshalb für das Auto Leasing, weil sie eine monatliche Belastung haben möchten, die möglichst gering ist. Über einen Kredit ist dies oftmals nicht realisierbar, denn dann wird im Prinzip der gesamte Kaufpreis in monatliche Raten aufgeteilt, während beim Leasing zunächst einmal der Restwert erhalten bleibt. Dadurch können die Leasingraten geringer ausfallen. Ein Problem stellt sich allerdings für Kunden, die sich auch die beim klassischen Leasing zu zahlende Sonderzahlung (Anzahlung) nicht leisten können.

Leasing ohne Anzahlung als Problemlösung?

Unter der zuvor genannten Voraussetzung kann das sogenannte Leasing ohne Anzahlung die optimale Problemlösung darstellen. In diesem Fall besteht ein markanter Unterschied zum klassischen Leasing nämlich darin, dass der Leasingnehmer keine Sonderzahlung zu Beginn des Vertrages leisten muss. Allerdings ist zu beachten, dass daraus der Nebeneffekt resultiert, dass die monatlichen Leasingraten natürlich etwas höher ausfallen als beim klassischen Leasing. Was dies bedeuten kann, soll das folgende Beispiel veranschaulichen: Variante A: klassisches Leasing Wert des Fahrzeuges: 20.000 Euro Sonderzahlung: 3.000 Euro Monatliche Leasingraten: 130 Euro Laufzeit: 2 Jahre Gesamtwert der Zahlungen: 6.120 Euro Kalkulierter Restwert: 12.000 Euro   Variante B: Leasing ohne Anzahlung Anzahlung: - Monatliche Leasingraten: 255 Euro Gesamtwert der Zahlungen: 6.120 Euro Laufzeit: 2 Jahre Kalkulierter Restwert: 12.000 Euro   An diesem Beispiel können Sie erkennen, wie sich der Verzicht auf die Anzahlung beim Leasing insoweit auf die monatlichen Leasingraten auswirkt, als dass diese natürlich höher ausfallen, als wenn Sie klassisches Leasing nutzen.

Für wen kommt Leasing ohne Anzahlung infrage?

Das Leasing ohne Anzahlung kommt insbesondere für Kunden infrage, die keine größeren Geldsummen zur Verfügung haben, um die typische Sonderzahlung beim klassischen Leasing vorzunehmen. Wer hingegen etwas Eigenkapital zur Verfügung hat, um diese Sonderzahlung zu leisten, ist meistens mit dem klassischen Leasing besser beraten. Darüber hinaus ist das Leasing ohne Sonderzahlung nur für Kunden geeignet, die sich eine etwas höhere monatliche Belastung leisten können. Diese ist nämlich unter der Voraussetzung, dass auf die Sonderzahlung verzichtet wird, etwas höher als beim klassischen Leasing mit Anzahlung. Insofern sollten Sie kalkulieren, welche dieser zwei grundsätzlich möglichen Leasingvarianten für Sie die bessere Option darstellt und letztendlich günstiger ist. 

An diesen Faktoren orientiert sich die Autoleasing Rate

Als Leasingnehmer zahlen Sie über die Dauer des Leasingvertrages eine monatliche feste Autoleasing Rate. Die Höhe der Rate kann durch eine Mietsonderzahlung, ähnlich wie bei einer Anzahlung in der Autofinanzierung, reduziert werden. Außerdem haben noch andere Größen, wie z.B. die jährliche Kilometerleistung, auf die Höhe der monatlichen Leasingraten Einfluss.

Für wen ist Auto Leasing geeignet?

Unabhängig davon, ob es sich beim Auto Leasen um ein Neuwagen-Leasing oder um ein Gebrauchtwagen-Leasing handelt, bietet sich diese Variante unter bestimmten Voraussetzungen als optimale Lösung an. In der Übersicht sind es insbesondere die folgenden Voraussetzungen, unter denen das Auto Leasing eine gute Lösung darstellen kann:

  • Fahrzeug soll nur ein bis zwei Jahre genutzt werden
  • Kontinuierlich neueste Modelle gewünscht
  • Niedrige monatliche Belastung steht im Vordergrund
  • Leasingraten sind steuerlich absetzbar

Während das Auto Leasing für Unternehmen und Gewerbetreibende ohnehin eine sehr gute Lösung darstellt, nutzen durchaus auch vermehrt Privatpersonen das Neuwagen- oder Gebrauchtwagen-Leasing. Ein Grund besteht darin, dass die Leasingraten – insbesondere gegenüber Kreditraten – meistens zu einer deutlich geringeren monatlichen Belastung führen. Darüber hinaus gibt es durchaus Personen, die in regelmäßigen Abständen die neuesten Fahrzeugmodelle nutzen möchten. Dies ist bei einer Leasingdauer von ein oder zwei Jahren sehr gut möglich, denn nach Ablauf des Leasingvertrages kann das bisher genutzte Fahrzeug zurückgegeben werden und dafür erhält der Leasingnehmer wieder das neueste Modell. Sollte das geleaste Auto zudem gewerblich genutzt werden, ist es möglich, die gezahlten Leasingraten steuerlich abzusetzen. In dem Fall kann das Kfz-Leasing in der Summe sogar günstiger als eine Finanzierung mittels Autokredit sein, was im privaten Bereich sonst seltener der Fall ist.

Was geschieht nach Ende der Leasingdauer?

Insbesondere Privatkunden, die vielleicht noch keine Erfahrungen mit dem Auto-Leasing haben, stellen sich unter anderem die Frage, was eigentlich bei Ende der Vertragsdauer passiert. Je nach Leasingvertrag gibt es in diesem Fall meistens eine der folgenden Optionen, für die sich der Leasingnehmer entscheiden kann:

  • Leasingnehmer an den Händler zurückgeben
  • Verlängerung des Leasingvertrages
  • Leasingnehmer kauft Fahrzeug zum Restwert

Der Kunde hat demzufolge die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer einfach an die Leasinggesellschaft zurückzugeben oder dieses oder ein anderes Fahrzeug durch Verlängerung des Vertrages (weiter) zu nutzen. Selbstverständlich ist es in den meisten Leasingverträgen ebenfalls vorgesehen, dass der Leasingnehmer die Option nutzen darf, das Fahrzeug vom Händler zu erwerben. In dem Fall ist die Restwertermittlung von besonderer Bedeutung, denn selbstverständlich wird die bisherige Nutzungsdauer aufgrund des Wertverlustes vom späteren Gesamtwert des Fahrzeuges „abgezogen“. Daher ist der Restwert entscheidend. In jedem Fall handelt es sich beim Neuwagen-Leasing und übrigens auch beim Gebrauchtwagen-Leasing, welches Autohändler ebenfalls anbieten, um eine flexible Finanzierungslösung, die insbesondere im gewerblichen Bereich häufig genutzt wird.

 

 

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Leasing - Begriffserklärungen

Abnahmebestätigung (=Übergabeprotokoll)

Der Leasingnehmer erklärt mit der unterzeichneten Abnahmebestätigung, dass das bestellte Leasingobjekt vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert worden ist. Die Vertragslaufzeit beginnt nach Lieferung und Bestätigung der Betriebsfähigkeit des Wirtschaftsgutes. Ab diesem Zeitpunkt beginnt in der Regel die Zahlung der monatlichen Leasingraten.

AfA

ie Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und bezeichnet steuerlich die Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Dabei richtet sich die AfA nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Sämtliche sich während des Verbrauchs abnutzende Investitionsgüter sind in den Afa-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen aufgelistet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Allgemeine Leasingbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber fest und bilden somit die Grundlage eines Leasingvertrages. Die rechtliche Basis der AGB bildet das Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 09.12.1976.

Amortisation

Amortisation bedeutet im Leasinggeschäft, dass die gesamten Investitionskosten, sowohl die Anschaffungs-, als auch die Herstellungskosten mit allen Nebenkosten des Leasingobjektes, vom Leasingnehmer zu tragen sind.
Man spricht von einer Teilamortisation, wenn eine Tilgung durch die Ratenzahlungen nur in Teilen erfolgt. Wenn der gesamte Betrag vom Leasingnehmer refinanziert wird, handelt es sich um eine Vollamortisation. Dies ist im PKW-Leasing aber eher selten der Fall.

Andienungsrecht

Nach Vereinbarung eines Andienungsrechtes zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer im Rahmen eines Restwertvertrages, trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Damit verpflichtet er sich, das Fahrzeug vom Leasinggeber zum kalkulierten Restwert zu erwerben. Dabei ist es dem Leasinggeber freigestellt, das Fahrzeug an den Leasingnehmer oder an einen Dritten zu verkaufen. Dadurch hat der Leasingnehmer keinen weiteren Anspruch auf den Kauf des Fahrzeuges.

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten bestehen aus dem Kaufpreis des Wirtschaftsgutes und bilden somit die Basis zur Berechnung der monatlichen Leasingrate.

Barwert

Als Barwert wird der ermittelte, abgezinste Wert zukünftiger Zahlungen bezeichnet. Dies bedeutet beim Leasing die Summe aller Leasingraten, einschließlich des Restwertes mit einberechneter Abzinsung.

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Die in der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) festgelegte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist oftmals bedeutungsgleich mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungdauer (BGN) eines Leasingobjektes oder -gegenstandes. Weitestgehend ist darunter zu verstehen, wie lange ein Gut genutzt wird, unabhängig den gesetzlichen Richtvorgaben. Dies gilt für private und gewerbliche Nutzung. Bezogen auf das Finanzleasing liegt die Leasinglaufzeit aus steuerlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bilanzneutralität

Da das Leasingobjekt steuerlich durch den Leasinggeber aktiviert wird, ist es für den Leasingnehmer bilanzneutral. Die bereits aufgewendeten Leasingraten fließen ausschließlich in die Gewinn- und Verlustrechnung mit ein und werden nicht bilanziert.

Bonitätsprüfung (=Kreditprüfung)

Eine Bonitätsprüfung – auch als Kreditprüfung bezeichnet – wird vor jedem Abschluss eines Leasingvertrages durchgeführt. Geprüft wird die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages. Diese Überprüfung dient als Sicherheit für den Leasinggeber und verhindert eine mögliche Überschuldung des Leasingnehmers.

Car Policy (=Dienstwagenordnung)

In einer Car Policy – oder auch Dienstwagenordnung – wird u.a. festgelegt, welche Serviceleistungen und Fahrzeugkategorien von welchen Mitarbeitergruppen innerhalb eines Unternehmens genutzt werden dürfen. Um den Punkt des Umweltschutzes zu integrieren werden oft CO2-Limitierungen in die Dienstwagenordnung mit aufgenommen.

Eigentum

Für den Begriff des Eigentums gibt es zwei Definitionen:
Steuerrechtlich: das wirtschaftliche Eigentum gemäß §39 der Abgabenordnung:
Nicht nur der juristische Eigentümer, sondern auch jemand anderes kann als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden, vorrausgesetzt, dass er faktisch die Position eines rechtlichen Eigentümers hat. Die Leasinggesellschaft ist während der gesamten Dauer des Leasingvertrages rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer am Leasingobjekt, welches durch die Leasinggesellschaft aktiviert und abgeschrieben wird.
Zivilrechtlich: das juristische Eigentum gemäß § 903 BGB:
Wenn man durch Kauf und Übergabe Eigentum erlangt hat, ist man in der Lage, Andere von der Einwirkung auf die Sache auszuschließen.

Finanzleasing

Im Finanzleasing wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber eine mittel- oder langfristige Grundleasingzeit festgelegt, die unkündbar ist und aus steuerlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts liegt. Der Ausdruck Leasing ist Umgangssprachlich, beschreibt aber das Finanzleasing. Der Restwertvertrag bzw. Kilometervertrag sind weitere Varianten, wobei die Form des Kilometervertrages die gängigere ist.

Finanzleasingfaktor

Aus den leasingrelevanten Einflussgrößen Rabatt, Laufzeit, kalkuliertem Restwert und dem Zins ergibt sich der Finanzleasingfaktor bzw. Leasingfaktor. Die Leasingrate wird dann aus dem Gesamtlistenpreis des Fahrzeuges und dem Finanzleasingfaktor errechnet.

Finanzleasingrate (=Leasingrate)

Die Finanzleasingrate – ugs. Leasingrate – definiert das monatliche Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts. Zur Berechnung der Leasingrate sind hierbei der Finanzleasingfaktor und der Gesamtlistenpreis des Fahrzeugs die wichtigsten Faktoren.

Firmenleasing

Sobald eine juristische Person als Leasingnehmer auftritt, spricht man von Firmenleasing. Unternehmen profitieren vor allem aus steuerlicher bzw. finanzieller Sicht vom Leasing.

Flottenleasing

Man spricht bei gewerblichen Leasingnehmern mit mehreren Fahrzeugen vom sog. Flottenleasing. Leasinggesellschaften bieten Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen als Erweiterung zum reinen Fahrzeugleasing an. Dabei werden jegliche administrative Aufgaben im Bereich der Fahrzeugflotte übernommen.

Folgevertrag

Ein Leasingnehmer hat die Möglichkeit, einen Folgevertrag gegen Ende eines ablaufenden Leasingvertrages abzuschließen. Dabei wird der vorhandene Vertrag lediglich verlängert, wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug weiter nutzen bzw. leasen möchte. Man spricht von einem Leasingrückläufer, wenn das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeht.

Freigrenze

Zu Beginn von Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung muss der Leasinggeber eine Kilometer-Freigrenze festlegen. Wenn der Leasingnehmer zum Vertragsende mit seinen gefahrenen Mehrkilometern diese vereinbarte Toleranzgrenze nicht überschreitet, muss keine Nachzahlung an den Leasinggeber erbracht werden.

Fuhrparkmanagement

Alle operativen und administrativen Aufgaben werden in Hinblick auf die Fahrzeugflotte beim Fuhrparkmanagement von der Leasinggesellschaft übernommen. Der Leistungsumfang beträgt hierbei die Bestellung der Fahrzeuge, die Abwicklung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und das Schadensmanagement.

Full Service Leasing

Zusätzliche Serviceleistungen im Finanzleasingvertrag können beim Full Service Leasing vereinbart werden. Durch diese Servicekomponenten kann der Leasingnehmer die Eigenleistung der objektbezogenen Kosten für Wartung, Versicherung, Reperatur, usw. selber eingrenzen und in der Zukunft transparenter und besser kalkulierbar machen.

GAP-Versicherung

Eine “Gap”-Situation – eng. Lücke – entsteht, wenn die Vollkasko-Versicherung bei Totalschaden oder einer Entwendung des Leasingfahrzeuges statt des Buchwertes nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt. Mit einer GAP-Deckung bzw. einen Unterdeckungsschutz wird die Differenz zwischen dem Barwert und dem Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges ausgeglichen.

Gesamtfahrleistung (=Gesamtlaufleistung)

Die Gesamtfahrleistung – oder Gesamtlaufleistung – ist als die Summe der jährlichen Laufleistung während der gesamten Leasinglaufzeit definiert.

Geschlossene Kalkulation

Die geschlossene Kalkulation auf Pauschalkostenbasis dient der Kostenabrechnung im Full Service Leasing, wobei für eine bestimmte Servicekomponente eine gleichbleibende monatliche Pauschale festgelegt wird. Das Risiko einer Mehrbelastung liegt beim Leasinggeber, da die Leasinggesellschaft für den Betrag aufkommen muss, wenn die monatliche Aufwendung die monatliche Pauschale übersteigt.

Gewerbliches Leasing

Gewerbliches Leasing ist ein anderer Ausdruck für Firmenleasing. Es bezeichnet die Dienstleister-Kunden-Beziehung zwischen einem Leasinggeber und einer juristischen Person. Demgegenüber steht das Privatleasing, bei dem der Leasingnehmer eine natürlichen Person ist.

Grundleasingzeit

Die Grundleasingzeit eines Wirtschaftgutes muss nach dem Leasingerlass zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen und beträgt nach der AfA-Tabelle 6 Jahre. Im Kfz-Leasing werden diese 40% der Nutzungsdauer manchmal unterschritten, da die Nutzungsdauer auch fahrzeug- und nutzerabhängig betrachtet werden muss.

Herstellerabhängige Leasinggesellschaften

Die meisten Automobilhersteller betreiben eine eigene Leasinggesellschaft, weil das Leasing überwiegend zur Absatzförderung ihrer eigenen Marke genutzt wird.

Herstellerunabhängige Leasinggesellschaft

Herstellerunabhängige Leasinggesellschaften sind neutrale Kundenberater, bei denen keine feste Bindung zu einem bestimmten Hersteller besteht. Potenzielle Leasingnehmer haben die Möglichkeit, aus allen Produktpaletten aller gängigen Automobilhersteller ihr Wunschfahrzeug auszuwählen.

Kaution

Zur Sicherheit fordern einige Leasinggesellschaften zu Beginn eines Leasingvertrages eine Kaution in Höhe von 20% bis 30% des Anschaffungswertes des Leasingobjektes. Verwendet wird dies insbesondere im Firmenleasing. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung am Ende des Vertrages zurückgezahlt.

Kilometervertrag

Beim Kilometervertrag werden vor Vertragsabschluss eine bestimmte Laufzeit und eine jährliche Laufleistung für die Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbart. Mit dem Restwert ergeben diese drei Größen die Basis für die Berechnung des Leasingfaktors und damit auch die monatliche Leasingrate. Nach der Leasinglaufzeit ist der Leasinggeber für die Verwertung des Fahrzeuges zuständig und trägt somit das Restwertrisiko.

Laufleistung (=Fahrleistung)

Die Laufleistung – auch Fahrleistung genannt – gibt die jährlich zu fahrenden Kilometer an, welche im Vertrag vorher festgelegt wurden. Die Gesamtfahrleistung ist als die Laufleistung während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrages definiert. Die Laufleistung ist zentraler Bestandteil bei Kilometerleasing-Verträgen, im Gegensatz zu Teilamortisations-Leasingverträgen.

Leasing ohne Schufa

Leasinggesellschaften sind in der Regel Vertragpartner der Schufa Holding AG, und holen Bonitätsauskünfte ihrer Kunden und Interessenten ein, und melden der Schufa im Gegenzug ihre Zahlungserfahrungen mit den eigenen Kunden. Leasing ohne Schufa oder schufafreies Leasing bedeutet, dass die Leasinggesellschaft nicht Vertragpartner der Schufa ist, und demzufolge dort keine Bonitätsanfrage stellt und keine eigenen Daten dorthin meldet.

Leasingerlass

Als steuerrechtliche Grundlage für die Behandlung von Leasingverträgen dienen die vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Leasingerlasse von 1971 und 1975. Dieser Erlass regelt die Anerkennung der steuerlichen und wirtschaftlichen Eigentümerschaft eines Wirtschaftgutes. Nachdem 1971 der Mobilien-Leasingerlass für Vollamortisationsverträge veröffentlicht wurde, folgte 1975 der Erlass für Teilamortisationsverträge.

Leasingfähigkeit

Wenn die Kriterien der Drittverwendungsmöglichkeit und der Wertbeständigkeit erfüllt sind, besteht eine Leasingfähigkeit eines Wirtschaftgutes. Dies gilt für bewegliche (Mobilien) und unbewegliche Güter (Immobilien).

Leasinggeber

Leasinggeber erscheinen als Leasinggesellschaften in den Leasingverträgen. Sie bilden Tochtergesellschaften von Automobilherstellern oder Banken.

Leasinggesellschaft

Leasinggesellschaften benötigen zum Betreiben ihrer Geschäfte eine Genehmigung von der Bafin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleitungsaufsicht). Eine monatlich aktualisierte Liste der zugelassenen Leasinggesellschaften kann man auf der Internetseite der Bafin einsehen.

Leasinglaufzeit (=Laufzeit)

Die vertraglich ausgemachte Dauer für die Gebrauchsüberlassung des PKW stellt die Leasinglaufzeit im Kfz-Leasing dar.

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer erlangt für die Zahlung eines Entgeltes vom Leasinggeber die Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt für einen bestimmten Zeitraum. Leasingnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Leasingobjekt

Ein Leasingobjekt ist als ein Wirtschaftsgut definiert, welches dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.

Leasingrückläufer

Als Leasingrückläufer werden jene Fahrzeuge bezeichnet, die nach Ablauf der Leasinglaufzeit an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden, sofern der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Vertragsende nicht übernehmen möchte.

Leasingsonderzahlung/ Anzahlung/ Mietsonderzahlung

Zu Beginn eines Leasingvertrages kann eine Einmalzahlung vereinbart werden. Diese Sonderzahlung ist eine Vorauszahlung für die Leasingraten und reduziert diese über die Laufzeit hinweg. Die Leasingsonderzahlung bzw. Anzahlung oder Mietsonderzahlung hat aus Sicht des Leasinggebers zusätzlich die Funktion, eine Sicherheit gegenüber dem Leasingnehmer bei dessen Zahlungsunfähigkeit darzustellen.

Leasingvertrag

Ein Leasingvertrag ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber beschafft und finanziert und wird dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung erlassen. Eine einheitliche Definition des Begriffs „Leasing“ gibt es jedoch weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur. Der Leasingvertrag basiert auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft bzw. den Rahmenverträgen mit dem Kunden und regelt somit sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.

Mehrerlös

Beim Verkauf des Fahrzeuges durch den Leasinggeber nach Ablauf eines Finanzleasingvertrages mit Andienungsrecht kann vereinbart werden, dass der Leasingnehmer bei einem Mehrerlös gegenüber dem Restwert beteiligt wird. Dies ist aber nur der Fall, wenn die Leasinggesellschaft das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer veräußert, also von ihrem Andienungsrecht Gebrauch macht.

Mehrkilometer

Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nach Ablauf eines Kilometervertrages überschritten und liegt die Überschreitung betragsmäßig über der vereinbarten Freigrenze, wird dem Leasingnehmer ein für die Mehrkilometer festgelegter Betrag durch den Leasinggeber nachberechnet. Befinden sich die gefahrenen Mehrkilometer nach Ablauf eines Leasingvertrags innerhalb der vereinbarten Freigrenze oder des Freibetrags, muss der Leasingnehmer keine Nachzahlung an den Leasinggeber leisten.

Mindererlös

Ein Mindererlös muss vom Leasingnehmer eventuell beglichen werden, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug nach Ablauf eines Finanzleasingvertrages mit Andienungsrecht verkauft. Dies tritt aber nur in Kraft, wenn die Leasinggesellschaft von ihrem Andienungsrecht Gebrauch macht und das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer verkauft.

Minderkilometer

Wenn nach Ablauf eines Kilometervertrages die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht wurde und diese Unterschreitung betragsmäßig über der vereinbarten Freigrenze liegt, vergütet der Leasinggeber dem Leasingnehmer für die Minderkilometer einen Erstattungsbetrag bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.

Nebenkosten

Nebenkosten sind Ausgaben, die zusätzlich zu den Anschaffungskosten aufzuwenden sind. Dazu zählen die Vorfracht, d.h. die Überführung des Fahrzeuges vom Werk zum Händler, die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung und die Erstinspektion.

Objektbezogene Kosten (=Objektrisiko)

Beim Finanzleasing liegt das Objektrisiko beim Leasingnehmer und damit die objektbezogenen Kosten, wie Wartung, Reparaturen und Versicherung des Fahrzeuges.

Offene Kalkulation

Eine Abrechnungsmethode für das Full Service Leasing bietet auch die offene Kalkulation, zusätzlich zur geschlossenen Kalkulation. Diese Kalkulation stützt sich auf die Ist-Kosten-Basis, durch die eine monatliche Servicerate für die gewählten Servicekomponenten bestimmt wird. Die erbrachten Zahlungen werden zum Vertragsende in einem Soll-Ist-Vergleich gegenübergestellt und ggf. nachbelastet bzw. gutgeschrieben.

Privatleasing

Im Privatleasing verkörpert eine natürliche Person den Leasingnehmer.

Restwert

Bei Vertragsabschluss einigen sich Leasinggeber und Leasingnehmer auf die Höhe des nicht amortisierten Anteils. Dieser Restwert – oder Verkehrswert – muss zuverlässig geschätzt werden.

Restwertvertrag

Leasingverträge mit Andienungsrecht sind Restwertverträge, bei denen der Leasingnehmer das Restwertrisiko trägt und nach Vertragsende nicht gezwungen ist, dem Leasinggeber das Leasingobjekt abzukaufen. Leasinggesellschaften haben allerdings die Möglichkeit, ihr Andienungsrecht zu verwenden oder das Leasingobjekt anderweitig zu veräußern.

Sale and Lease Back

Sale and lease back ist eine Sonderform, bei der der zukünftige Leasingnehmer das in seinem Besitz befindliche Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft verkauft, um es von dieser wieder zurück zu leasen. Dabei kann die Leasingrate vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Schufa

Durch die Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher SCHUFA e. V.; Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) werden Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden gesammelt und an Ihre Vertragspartner, wie z.B. Leasinggesellschaften, Banken, Kreditkartengesellschaften und Versandhändlern weitergegeben.

Teilamortisation

Man spricht von einem Leasing-Vertrag mit Teilamortisation, wenn die Summe der Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten decken.

Versicherung

Leasing-Gesellschaften bieten häufig eine Servicekomponente im Full Service Leasing an, in der das gesamte Management von Versicherungen durch den Leasinggeber abgewickelt wird. Im Allgemeinen sind Leasing-Fahrzeuge haftpflicht- und vollkaskoversichert.

Vollarmortisation

Es handelt sich um einen Leasingvertrag mit Vollamortisation, wenn die Anschaffungs- und Nebenkosten durch die Summe der Leasingraten gedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer Teilamortisation.

Wartung & Verschleiß

Die Abnutzung eines Fahrzeugs – bedingt durch eine regelmäßige Nutzung – wird bei der Berechnung der Leasingrate und des Restwertes berücksichtigt. Eine unverhältnismäßige Abnutzung an einem Fahrzeug wird dem Leasingnehmer bei der Rückgabe belastet. Diese Risiken können mit der regelmäßigen Wartung eines Fahrzeuges eingegrenzt werden. Daher werden im Full Service Leasing auch häufig die Servicekomponente Wartung & Verschleiß angeboten.

Wirtschaftsgut

Sachgüter und Dienstleistungen sind Wirtschaftsgüter, die durch den Erwerb eines Kunden als Komponente in den Wirtschaftsprozess eingegliedert werden. Das geleaste Fahrzeug stellt im Kfz-Leasing  das Wirtschaftsgut dar.

Zahlung

Im Allgemeinen erfolgt die Zahlung der vereinbarten Leasingrate monatlich per Lastschrifteinzug.