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Wir beantworten Ihre Fragen zum Leasing, zur Miete und zu allen Autofragen!

Abnahmebestätigung (=Übergabeprotokoll)

Der Leasingnehmer erklärt mit der unterzeichneten Abnahmebestätigung, dass das bestellte Leasingobjekt vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert worden ist. Die Vertragslaufzeit beginnt nach Lieferung und Bestätigung der Betriebsfähigkeit des Wirtschaftsgutes. Ab diesem Zeitpunkt beginnt in der Regel die Zahlung der monatlichen Leasingraten.

AfA

ie Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und bezeichnet steuerlich die Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Dabei richtet sich die AfA nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Sämtliche sich während des Verbrauchs abnutzende Investitionsgüter sind in den Afa-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen aufgelistet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Allgemeine Leasingbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber fest und bilden somit die Grundlage eines Leasingvertrages. Die rechtliche Basis der AGB bildet das Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 09.12.1976.

Amortisation

Amortisation bedeutet im Leasinggeschäft, dass die gesamten Investitionskosten, sowohl die Anschaffungs-, als auch die Herstellungskosten mit allen Nebenkosten des Leasingobjektes, vom Leasingnehmer zu tragen sind.
Man spricht von einer Teilamortisation, wenn eine Tilgung durch die Ratenzahlungen nur in Teilen erfolgt. Wenn der gesamte Betrag vom Leasingnehmer refinanziert wird, handelt es sich um eine Vollamortisation. Dies ist im PKW-Leasing aber eher selten der Fall.

Andienungsrecht

Nach Vereinbarung eines Andienungsrechtes zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer im Rahmen eines Restwertvertrages, trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Damit verpflichtet er sich, das Fahrzeug vom Leasinggeber zum kalkulierten Restwert zu erwerben. Dabei ist es dem Leasinggeber freigestellt, das Fahrzeug an den Leasingnehmer oder an einen Dritten zu verkaufen. Dadurch hat der Leasingnehmer keinen weiteren Anspruch auf den Kauf des Fahrzeuges.

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten bestehen aus dem Kaufpreis des Wirtschaftsgutes und bilden somit die Basis zur Berechnung der monatlichen Leasingrate.

Auslandsfahrten

Die Einreise in westeuropäische Länder wird generell von den Autovermietern erlaubt. Dennoch empfiehlt es sich, den Autovermieter zuvor darüber zu informieren. Anders verhält es sich bei Fahrten nach Italien oder in die ehemaligen Ostblockstaaten. Für viele dieser Länder gelten erhebliche Einschränkungen. In den meisten Fällen ist die Einreise mit bestimmten Fahrzeugmarken wie z.B. Audi, BMW, Mercedes und Volkswagen ausdrücklich untersagt. Mit vielen anderen Fahrzeugmarken erhält der Mieter jedoch eine Freigabe seitens der Autovermieter. In jedem Fall sollte die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Einige Länder verlangen bei der Einreise eine ausdrückliche Erlaubnis dafür, dass der Mietwagen für die Einreise freigegeben wurde. Generell untersagt ist die Einreise nach z.B. Weißrussland, Ukraine, Griechenland, Albanien und die Türkei. Aber auch bei Reisen nach Finnland sollten Sie sich vorher beim Autovermieter erkundigen, ob die Einreise erlaubt ist.

Auslandsreservierung

Es empfiehlt sich, Reservierungen für Anmietungen im Ausland, direkt über einen Autovermieter / Veranstalter in Deutschland vorzunehmen. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Ausstattungsmerkmale wie Fahrzeuggröße, Automatikgetriebe, Kombi für viel Gepäck etc. vorzugeben. Die entscheidenden Vorteile bestehen darin, dass im Streitfall nach deutschem Recht entschieden wird. Der zweite wichtige Punkt ist, dass der Versicherungsschutz bei Reservierungen über einen in Deutschland ansässigen Anbieter oft deutlich besser ausfällt. Das betrifft beispielsweise die Deckungssummen bei der Haftpflichtversicherung. Die entsprechen in einigen (auch europäischen Ländern) nicht den tatsächlichen Bedürfnissen.

Bahnhofsgebühren

Bei Fahrzeuganmietungen in den Bahnhofstationen verlangen die Autovermieter einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe von bis zu 22% des Mietpreises (Stand Sommer 2016). Sofern Sie über die Homepage der verschiedenen Autovermieter reservieren und eine Bahnhofstation ausgewählt haben, erscheint bereits der Gesamtpreis inkl. der Zusatzkosten. Die Autovermieter rechtfertigen diesen Aufschlag mit deutlich höheren Kosten z.B. für die Raummiete, die Kfz.-Stellplätze etc.

Barwert

Als Barwert wird der ermittelte, abgezinste Wert zukünftiger Zahlungen bezeichnet. Dies bedeutet beim Leasing die Summe aller Leasingraten, einschließlich des Restwertes mit einberechneter Abzinsung.

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Die in der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) festgelegte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist oftmals bedeutungsgleich mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungdauer (BGN) eines Leasingobjektes oder -gegenstandes. Weitestgehend ist darunter zu verstehen, wie lange ein Gut genutzt wird, unabhängig den gesetzlichen Richtvorgaben. Dies gilt für private und gewerbliche Nutzung. Bezogen auf das Finanzleasing liegt die Leasinglaufzeit aus steuerlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bezahlung

Generell gilt, dass für die Anmietung eine Kreditkarte erforderlich ist. Einige Autovermieter akzeptieren für die Vermietung von kleineren Fahrzeuggruppen auch die EC-Karte als Zahlungsmittel. In fast allen Fällen wird die Kreditkarte/EC-Karte bei Mietbeginn mit dem Mietpreis und einer Kaution (je nach Fahrzeuggröße ca. 300,-EUR) belastet. Die Kaution wird nach Beendigung der Miete ausgezahlt bzw. gutgeschrieben, sofern das Fahrzeug mit einem vollen Tank und unbeschädigt abgegeben wird. Bei Internet- Online-Reservierungen wird für den Bezahlvorgang zwingend eine Kreditkarte vorausgesetzt. Bei dieser Reservierungsform kommt bereits bei der Buchung ein rechtskräftiger Vertrag zu Stande. Der Kunde erhält vom Vermieter eine Reservierungsbestätigung aus der alle relevanten Daten wie gebuchte Fahrzeuggruppe, Datum, Uhrzeit, Anmietstation und der Mietpreis hervorgeht. Zu Beginn der Miete wird die Kreditkarte nochmals benötigt, um die Kaution zu entrichten.

Bilanzneutralität

Da das Leasingobjekt steuerlich durch den Leasinggeber aktiviert wird, ist es für den Leasingnehmer bilanzneutral. Die bereits aufgewendeten Leasingraten fließen ausschließlich in die Gewinn- und Verlustrechnung mit ein und werden nicht bilanziert.

Bonitätsprüfung (=Kreditprüfung)

Eine Bonitätsprüfung – auch als Kreditprüfung bezeichnet – wird vor jedem Abschluss eines Leasingvertrages durchgeführt. Geprüft wird die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages. Diese Überprüfung dient als Sicherheit für den Leasinggeber und verhindert eine mögliche Überschuldung des Leasingnehmers.

Car Policy (=Dienstwagenordnung)

In einer Car Policy – oder auch Dienstwagenordnung – wird u.a. festgelegt, welche Serviceleistungen und Fahrzeugkategorien von welchen Mitarbeitergruppen innerhalb eines Unternehmens genutzt werden dürfen. Um den Punkt des Umweltschutzes zu integrieren werden oft CO2-Limitierungen in die Dienstwagenordnung mit aufgenommen.

Dokumente

Bei der Anmietung eines Fahrzeugs benötigt der Mieter grundsätzlich den Führerschein (im Original) und den Personalausweis, bzw. den Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung.  Ohne Führerschein darf der Mitarbeiter der Autovermietung kein Fahrzeug herausgeben. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Der Mitarbeiter haftet persönlich für  Verstöße. Zur Begleichung der Miete ist eine Kreditkarte, in Ausnahmefällen (bei kleineren Fahrzeuggruppen) eine EC-Karte erforderlich. Sollte die Reservierung über ein Reisebüro oder über ein Online-Portal vorgenommen worden sein, erhält der Kunde entweder einen Voucher/Reservierungsbestätigung vom Reisebüro oder über das Internet. Sofern Sie bei der Reservierung bereits Vorkasse geleistet haben, erscheint der bereits gebuchte Betrag in diesen Unterlagen. Das entspricht einem „Gutschein“, den Sie bei der Anmietung unbedingt vorlegen sollten. Im Ausland kann es vorkommen, dass Sie zusätzlich noch einen Internationalen Führerschein (gilt nur in Verbindung mit dem Originaldokument) benötigen. EU-Länder sind davon ausgenommen. Für die Kanaren empfiehlt sich der neue Führerschein.

Eigentum

Für den Begriff des Eigentums gibt es zwei Definitionen:
Steuerrechtlich: das wirtschaftliche Eigentum gemäß §39 der Abgabenordnung:
Nicht nur der juristische Eigentümer, sondern auch jemand anderes kann als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden, vorrausgesetzt, dass er faktisch die Position eines rechtlichen Eigentümers hat. Die Leasinggesellschaft ist während der gesamten Dauer des Leasingvertrages rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer am Leasingobjekt, welches durch die Leasinggesellschaft aktiviert und abgeschrieben wird.
Zivilrechtlich: das juristische Eigentum gemäß § 903 BGB:
Wenn man durch Kauf und Übergabe Eigentum erlangt hat, ist man in der Lage, Andere von der Einwirkung auf die Sache auszuschließen.

Einwegmiete

Generell muss ein Mietfahrzeug dort zurückgegeben werden, wo es abgeholt wurde. Die Autovermieter mit einem großen Stationsnetz bieten jedoch auch die Möglichkeit der Einwegmiete innerhalb eines Landes an. Das kann für den Mieter ausgesprochen nützlich sein. Bei einer Pkw-Miete besteht die Möglichkeit mit dem Vermieter einen anderen Rückgabeort zu vereinbaren, vorausgesetzt, der Vermieter hat dort eine Filiale. Diese Einwegmiete wird zumeist gegen einen geringen Aufpreis angeboten und beinhaltet oft auch alle gefahrenen Kilometer, sofern es sich nicht um eine Langzeitmiete handelt. Das funktioniert auch mit Transportern und mit Lkw. Hier ist es so, dass es für die Einwegmiete spezielle Tarife gibt, die z.T. deutlich vom Grundpreis abweichen. Für Pkw kann eine Einwegmiete auch länderübergreifend vereinbart werden. Hier ist es jedoch so, dass die Vermieter eine Rückführungspauschale vom Kunden verlangen. Je nach Entfernung und Aufwand (Fähren, Maut etc.) können das mehrere Hundert Euro sein.

Fährenbenutzung

Die Benutzung von Autofähren ist in den meisten Fällen gestattet. Es gibt einige länderspezifische Regelungen, die beachtet werden müssen. Selbstverständlich darf der Mieter nicht die Fähren benutzen, die einen in die Länder bringen in die die die Einreise mit dem Mietfahrzeug untersagt ist (z.B. von Italien nach Griechenland). Ebenso darf man Mietwagen, die auf den Balearen oder Kanaren angemietet wurden nicht auf eine andere Insel oder gar auf das Festland bringen. Im Zweifelsfall fragen Sie in Ihrer Vermietstation nach.

Ferienauto

Viele große Autovermieter sind mit ihren Filialen auch in den klassischen Urlaubsregionen vertreten. Der Mietwagen kann zumeist direkt am Zielflughafen übernommen werden. In einigen Regionen (z.B. in den USA) ist es üblich, den Mietkunden mit dem Shuttlebus zur Vermietstation zu bringen. Zumeist haben Sie bereits bei der Reservierung eine Bestätigung oder einen Voucher erhalten. Achten Sie darauf welche Leistungen bereits in der von Ihnen gebuchten Rate enthalten sind. Die Mitarbeiter sind darauf geschult, Ihnen weitere Leistungen zu verkaufen. Vergewissern Sie sich, dass nur die Leistungen im Vertrag festgelegt werden, die Sie auch wirklich haben möchten. Ein Vollkaskoschutz im Ausland empfiehlt sich allerdings immer. Achten Sie bei der Fahrzeugübernahme auf bereits vorhandene Beschädigungen und lassen Sie sich diese auf einem Übernahmeprotokoll bestätigen. Die Regelungen bezüglich der Tankfüllungen sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Erhalten Sie das Fahrzeug mit einem vollen Tank, dann sollte der Mietwagen auch mit vollem Tank abgegeben werden. Häufig werden sonst hohe Aufschläge seitens der Autovermieter verlangt. In allen anderen Fällen klären Sie dieses Thema bereits bei der Übergabe.

Finanzleasing

Im Finanzleasing wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber eine mittel- oder langfristige Grundleasingzeit festgelegt, die unkündbar ist und aus steuerlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts liegt. Der Ausdruck Leasing ist Umgangssprachlich, beschreibt aber das Finanzleasing. Der Restwertvertrag bzw. Kilometervertrag sind weitere Varianten, wobei die Form des Kilometervertrages die gängigere ist.

Finanzleasingfaktor

Aus den leasingrelevanten Einflussgrößen Rabatt, Laufzeit, kalkuliertem Restwert und dem Zins ergibt sich der Finanzleasingfaktor bzw. Leasingfaktor. Die Leasingrate wird dann aus dem Gesamtlistenpreis des Fahrzeuges und dem Finanzleasingfaktor errechnet.

Finanzleasingrate (=Leasingrate)

Die Finanzleasingrate – ugs. Leasingrate – definiert das monatliche Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts. Zur Berechnung der Leasingrate sind hierbei der Finanzleasingfaktor und der Gesamtlistenpreis des Fahrzeugs die wichtigsten Faktoren.

Firmenleasing

Sobald eine juristische Person als Leasingnehmer auftritt, spricht man von Firmenleasing. Unternehmen profitieren vor allem aus steuerlicher bzw. finanzieller Sicht vom Leasing.

Flottenleasing

Man spricht bei gewerblichen Leasingnehmern mit mehreren Fahrzeugen vom sog. Flottenleasing. Leasinggesellschaften bieten Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen als Erweiterung zum reinen Fahrzeugleasing an. Dabei werden jegliche administrative Aufgaben im Bereich der Fahrzeugflotte übernommen.

Flughafengebühren

Bei Fahrzeuganmietungen an den großen Verkehrsflughäfen verlangen die Autovermieter einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe von bis zu 22% des Mietpreises (Stand Sommer 2016). Sofern Sie über die Homepage der verschiedenen Autovermieter reservieren und eine Flughafenstation ausgewählt haben, erscheint bereits der Gesamtpreis inkl. der Zusatzkosten. Die Autovermieter rechtfertigen diese kosten mit deutlich höheren Kosten z.B. für die Raummiete, die Kfz.-Stellplätze etc.

Folgevertrag

Ein Leasingnehmer hat die Möglichkeit, einen Folgevertrag gegen Ende eines ablaufenden Leasingvertrages abzuschließen. Dabei wird der vorhandene Vertrag lediglich verlängert, wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug weiter nutzen bzw. leasen möchte. Man spricht von einem Leasingrückläufer, wenn das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeht.

Freigrenze

Zu Beginn von Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung muss der Leasinggeber eine Kilometer-Freigrenze festlegen. Wenn der Leasingnehmer zum Vertragsende mit seinen gefahrenen Mehrkilometern diese vereinbarte Toleranzgrenze nicht überschreitet, muss keine Nachzahlung an den Leasinggeber erbracht werden.

Führerschein / internationaler Führerschein

Die Vorlage eines gültigen Führerscheins ist grundsätzlich bei der Fahrzeuganmietung erforderlich.  Eine Kopie oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Der Gesetzgeber verlangt diese Kontrolle insbesondere von den Personen, die zu gewerblichen Zwecken einen Fahrzeugschlüssel aushändigen. Verstöße werden mit relativ hohen Geldstrafen gegenüber dem einzelnen Mitarbeiters der Autovermieter geahndet. Zu beachten ist ebenfalls, dass der Führerschein mindestens seit einem Jahr gültig ist und in dem Land ausgestellt wurde, in dem der Mieter wohnhaft ist. Bei den gehobenen Fahrzeugkategorien werden z.T. auch längere Fristen als ein Jahr gefordert. Im EU-Ausland gelten zwar auch noch die älteren grauen und rosafarbenen deutschen Führerscheine. In einigen Ländern können diese aber beanstandet werden. Der deutsche Führerschein enthält weder einen englischen noch einen romanischen Text. Ist demnach für viele nicht zu identifizieren. So benötigt man auf den Kanarischen Inseln zumeist den neuen Führerschein. Außerhalb der EU ist der Internationale Führerschein unbedingt mitzuführen. In einer Vielzahl dieser Länder ist er unabdingbar.  Er ist nur zusammen mit dem Originalführerschein gültig. Hier finden Sie einen Link, der in verschiedenen Sprachen erläutert, dass der alte deutsche Führerschein auch weiterhin seine Gültigkeit innerhalb der EU behält. „https://www.verbraucherzentrale.de/alter-fuehrerschein“ Mit dem Internationalen Führerschein umgehen Sie diese Diskussionen, auch in Europa.

Fuhrparkmanagement

Alle operativen und administrativen Aufgaben werden in Hinblick auf die Fahrzeugflotte beim Fuhrparkmanagement von der Leasinggesellschaft übernommen. Der Leistungsumfang beträgt hierbei die Bestellung der Fahrzeuge, die Abwicklung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und das Schadensmanagement.

Full Service Leasing

Zusätzliche Serviceleistungen im Finanzleasingvertrag können beim Full Service Leasing vereinbart werden. Durch diese Servicekomponenten kann der Leasingnehmer die Eigenleistung der objektbezogenen Kosten für Wartung, Versicherung, Reperatur, usw. selber eingrenzen und in der Zukunft transparenter und besser kalkulierbar machen.

GAP-Versicherung

Eine “Gap”-Situation – eng. Lücke – entsteht, wenn die Vollkasko-Versicherung bei Totalschaden oder einer Entwendung des Leasingfahrzeuges statt des Buchwertes nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt. Mit einer GAP-Deckung bzw. einen Unterdeckungsschutz wird die Differenz zwischen dem Barwert und dem Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges ausgeglichen.

Gepäckversicherung

Bei der Fahrzeuganmietung haben Sie zwar die Möglichkeit, Schäden am Fahrzeug zu versichern (zumeist mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung). Nicht versichert sind in den meisten Fällen die Schäden, die durch Einbruch in dem Mietwagen oder Diebstahl des Fahrzeugs an Ihrem Gepäck entstehen. Eine Gepäckversicherung wird von den Vermietern nicht angeboten. Sollten Sie also eine zusätzliche Versicherung benötigen, wenden Sie sich an eine Ihnen bekannte Versicherungsgesellschaft.

Gesamtfahrleistung (=Gesamtlaufleistung)

Die Gesamtfahrleistung – oder Gesamtlaufleistung – ist als die Summe der jährlichen Laufleistung während der gesamten Leasinglaufzeit definiert.

Geschlossene Kalkulation

Die geschlossene Kalkulation auf Pauschalkostenbasis dient der Kostenabrechnung im Full Service Leasing, wobei für eine bestimmte Servicekomponente eine gleichbleibende monatliche Pauschale festgelegt wird. Das Risiko einer Mehrbelastung liegt beim Leasinggeber, da die Leasinggesellschaft für den Betrag aufkommen muss, wenn die monatliche Aufwendung die monatliche Pauschale übersteigt.

Gewerbliches Leasing

Gewerbliches Leasing ist ein anderer Ausdruck für Firmenleasing. Es bezeichnet die Dienstleister-Kunden-Beziehung zwischen einem Leasinggeber und einer juristischen Person. Demgegenüber steht das Privatleasing, bei dem der Leasingnehmer eine natürlichen Person ist.

Grundleasingzeit

Die Grundleasingzeit eines Wirtschaftgutes muss nach dem Leasingerlass zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen und beträgt nach der AfA-Tabelle 6 Jahre. Im Kfz-Leasing werden diese 40% der Nutzungsdauer manchmal unterschritten, da die Nutzungsdauer auch fahrzeug- und nutzerabhängig betrachtet werden muss.

Haftpflichtversicherung

Für alle Kraftfahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Diese Versicherung ist generell in den Mietpreisen der Autovermieter enthalten. Sie dient ausschließlich dazu, dass Schäden, die Dritten durch das Kraftfahrzeug zugefügt werden, abgesichert sind. In den meisten Fällen bieten die Autovermieter bereits einen Preis an, der einen Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung beinhaltet. Diese SB richtet sich nach der Größe des Fahrzeugs und kann in vielen Fällen auch gegen Aufpreis reduziert werden.

Haftung des Mieters

Bei Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter gegenüber der Autovermietung, dass er für etwaige Schäden vollständig haftet. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Dritten, die durch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Die Regelungen beim Mietfahrzeug entsprechen im Wesentlichen denen, die beim eigenen Kraftfahrzeug gelten. In den meisten Fällen bieten die Autovermieter Tarife an, in denen bereits ein Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung enthalten ist. Somit haftet der Mieter lediglich bis zur Höhe dieser SB. Das gilt jedoch pro Schadenfall und in den allermeisten Fällen auch für Steinschläge z.B. an der Frontscheibe. Gegen einen Aufpreis ist die Reduzierung der SB in vielen Fällen möglich und kann je nach Anbieter auf null reduziert werden. Der Versicherungsschutz entfällt generell bei Vorsatz und Verkehrsverstößen.

Herstellerabhängige Leasinggesellschaften

Die meisten Automobilhersteller betreiben eine eigene Leasinggesellschaft, weil das Leasing überwiegend zur Absatzförderung ihrer eigenen Marke genutzt wird.

Herstellerunabhängige Leasinggesellschaft

Herstellerunabhängige Leasinggesellschaften sind neutrale Kundenberater, bei denen keine feste Bindung zu einem bestimmten Hersteller besteht. Potenzielle Leasingnehmer haben die Möglichkeit, aus allen Produktpaletten aller gängigen Automobilhersteller ihr Wunschfahrzeug auszuwählen.

Insassenunfallschutz

Die Autovermieter bieten in vielen Fällen einen Insassenunfallschutz an. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist dann sinnvoll, wenn der Mieter einen Unfall selbst verschuldet und hierbei ein Insasse im Mietwagen zu Schaden kommt. In diesen Fällen wird die Krankenversicherung des Geschädigten die Behandlungskosten oder gar Invaliditätskosten etc. auf den Unfallverursacher abwälzen. Diese Risiken können Sie mit einem Insassenunfallschutz deutlich reduzieren.

Kaution

Die Zahlung einer Mietkaution wird im Normalfall erst bei der Anmietung des Fahrzeugs fällig und wird fast immer über eine Kreditkarte belastet bzw. geblockt. Die Höhe der Kaution ist je nach Vermieter recht unterschiedlich. Je höherwertiger das Mietfahrzeug ist, je höher ist im Regelfall auch die Kaution. Die Autovermieter benötigen die Kaution für die Fälle, in denen z.B. die Fahrzeugrückgabe später als vereinbart erfolgt, der Tank nicht voll ist, mehr als die im Preis enthaltenen Kilometer gefahren wurden oder auch zur Abdeckung kleinerer Schäden. Im Ausland ist es zu empfehlen, die Kaution nicht in Bargeld zu hinterlegen. Im Streitfall bleibt hier nur der Weg über eine Klage.

Kaution

Zur Sicherheit fordern einige Leasinggesellschaften zu Beginn eines Leasingvertrages eine Kaution in Höhe von 20% bis 30% des Anschaffungswertes des Leasingobjektes. Verwendet wird dies insbesondere im Firmenleasing. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung am Ende des Vertrages zurückgezahlt.

Kilometervertrag

Beim Kilometervertrag werden vor Vertragsabschluss eine bestimmte Laufzeit und eine jährliche Laufleistung für die Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbart. Mit dem Restwert ergeben diese drei Größen die Basis für die Berechnung des Leasingfaktors und damit auch die monatliche Leasingrate. Nach der Leasinglaufzeit ist der Leasinggeber für die Verwertung des Fahrzeuges zuständig und trägt somit das Restwertrisiko.

Kreditkarten / Kreditkartenversicherung

Da die Mietwagenbestellungen zunehmend über Online-Portale laufen, kommt man an dem Thema Kreditkarte nicht mehr vorbei. Bei der Buchung über das Internet erfolgt die Bezahlung über die Kreditkarte. Akzeptiert werden seitens der Autovermieter ausschließlich „wirkliche“ Kreditkarten; Prepaid-Kreditkarten, Debit-Karten oder die VISA-Electron-Karten werden nicht akzeptiert. Bei einigen Kreditkartenunternehmen hat der Karteninhaber auch die Möglichkeit, Zusatzleistungen bei Vertragsabschluss mit der Kreditkartengesellschaft zu vereinbaren. Hierzu können gehören: Reisegepäckversicherung und Erstattung von Schäden am Mietfahrzeug (zumeist nur bei PKWs). Achten Sie also darauf, ob diese Leistungen bereits in Ihrem Kreditkartenvertrag enthalten sind. Sie sparen sich Kosten für Zusatzversicherungen die bei den Autovermietern fällig werden.

Laufleistung (=Fahrleistung)

Die Laufleistung – auch Fahrleistung genannt – gibt die jährlich zu fahrenden Kilometer an, welche im Vertrag vorher festgelegt wurden. Die Gesamtfahrleistung ist als die Laufleistung während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrages definiert. Die Laufleistung ist zentraler Bestandteil bei Kilometerleasing-Verträgen, im Gegensatz zu Teilamortisations-Leasingverträgen.

Leasing ohne Schufa

Leasinggesellschaften sind in der Regel Vertragpartner der Schufa Holding AG, und holen Bonitätsauskünfte ihrer Kunden und Interessenten ein, und melden der Schufa im Gegenzug ihre Zahlungserfahrungen mit den eigenen Kunden. Leasing ohne Schufa oder schufafreies Leasing bedeutet, dass die Leasinggesellschaft nicht Vertragpartner der Schufa ist, und demzufolge dort keine Bonitätsanfrage stellt und keine eigenen Daten dorthin meldet.

Leasingerlass

Als steuerrechtliche Grundlage für die Behandlung von Leasingverträgen dienen die vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Leasingerlasse von 1971 und 1975. Dieser Erlass regelt die Anerkennung der steuerlichen und wirtschaftlichen Eigentümerschaft eines Wirtschaftgutes. Nachdem 1971 der Mobilien-Leasingerlass für Vollamortisationsverträge veröffentlicht wurde, folgte 1975 der Erlass für Teilamortisationsverträge.

Leasingfähigkeit

Wenn die Kriterien der Drittverwendungsmöglichkeit und der Wertbeständigkeit erfüllt sind, besteht eine Leasingfähigkeit eines Wirtschaftgutes. Dies gilt für bewegliche (Mobilien) und unbewegliche Güter (Immobilien).

Leasinggeber

Leasinggeber erscheinen als Leasinggesellschaften in den Leasingverträgen. Sie bilden Tochtergesellschaften von Automobilherstellern oder Banken.

Leasinggesellschaft

Leasinggesellschaften benötigen zum Betreiben ihrer Geschäfte eine Genehmigung von der Bafin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleitungsaufsicht). Eine monatlich aktualisierte Liste der zugelassenen Leasinggesellschaften kann man auf der Internetseite der Bafin einsehen.

Leasinglaufzeit (=Laufzeit)

Die vertraglich ausgemachte Dauer für die Gebrauchsüberlassung des PKW stellt die Leasinglaufzeit im Kfz-Leasing dar.

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer erlangt für die Zahlung eines Entgeltes vom Leasinggeber die Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt für einen bestimmten Zeitraum. Leasingnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Leasingobjekt

Ein Leasingobjekt ist als ein Wirtschaftsgut definiert, welches dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.

Leasingrückläufer

Als Leasingrückläufer werden jene Fahrzeuge bezeichnet, die nach Ablauf der Leasinglaufzeit an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden, sofern der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Vertragsende nicht übernehmen möchte.

Leasingsonderzahlung/ Anzahlung/ Mietsonderzahlung

Zu Beginn eines Leasingvertrages kann eine Einmalzahlung vereinbart werden. Diese Sonderzahlung ist eine Vorauszahlung für die Leasingraten und reduziert diese über die Laufzeit hinweg. Die Leasingsonderzahlung bzw. Anzahlung oder Mietsonderzahlung hat aus Sicht des Leasinggebers zusätzlich die Funktion, eine Sicherheit gegenüber dem Leasingnehmer bei dessen Zahlungsunfähigkeit darzustellen.

Leasingvertrag

Ein Leasingvertrag ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber beschafft und finanziert und wird dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung erlassen. Eine einheitliche Definition des Begriffs „Leasing“ gibt es jedoch weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur. Der Leasingvertrag basiert auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft bzw. den Rahmenverträgen mit dem Kunden und regelt somit sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.

LKW – Fahrzeuggruppen

In den meisten Fällen haben die Autovermieter die Lkw-Preisliste in einige wenige Gruppen eingeteilt. In den ersten drei Fahrzeuggruppen befinden sich die Transporter entsprechend ihrer Außenmaße (ca. 2, 3, und 4 Meter Laderaumlänge). Diese Fahrzeuge sind fast immer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49t zugelassen, so dass diese Fahrzeuge mit dem neuen Führerschein der Klasse „B“ gefahren werden dürfen. Die nächsten Gruppen sind zumeist den Fahrer vorbehalten, die entweder noch den alten Führerschein der „Klasse 3“ (bis 7,49t) oder die neuen Führerscheine mit dem Eintrag „C“ oder vergleichbar besitzen. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t sind zusätzlich mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet. Für den privaten Umzug dürfen diese Fahrzeuge ohne weitere Auflagen genutzt werden. Sofern diese Fahrzeuge zu einem gewerblichen Zweck genutzt, benötigt der Fahrer eine „Fahrerkarte“. Diese wird von den örtlichen Behörden ausschließlich bei Vorlage des neuen Führerscheins ausgestellt. Für diese Fahrzeuge ist bei gewerblicher Nutzung ebenfalls der Eintrag im Führerschein „SZ95“ erforderlich. Diesen erlangen Sie nach einer 35 stündigen Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.

Mehrerlös

Beim Verkauf des Fahrzeuges durch den Leasinggeber nach Ablauf eines Finanzleasingvertrages mit Andienungsrecht kann vereinbart werden, dass der Leasingnehmer bei einem Mehrerlös gegenüber dem Restwert beteiligt wird. Dies ist aber nur der Fall, wenn die Leasinggesellschaft das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer veräußert, also von ihrem Andienungsrecht Gebrauch macht.

Mehrkilometer

Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nach Ablauf eines Kilometervertrages überschritten und liegt die Überschreitung betragsmäßig über der vereinbarten Freigrenze, wird dem Leasingnehmer ein für die Mehrkilometer festgelegter Betrag durch den Leasinggeber nachberechnet. Befinden sich die gefahrenen Mehrkilometer nach Ablauf eines Leasingvertrags innerhalb der vereinbarten Freigrenze oder des Freibetrags, muss der Leasingnehmer keine Nachzahlung an den Leasinggeber leisten.

Mieter / Fahrer

Bei der Vermietung werden vom Mieter der Personalausweis (Reisepass und aktuelle Meldebestätigung) und der Führerschein verlangt. In den meisten Fällen sind Mieter und Fahrer identisch. Sofern es geplant ist, einen weiteren Fahrer einzubinden, sollte dieser unbedingt in den Mietvertrag aufgenommen werden. Hierfür wird häufig eine zusätzliche Gebühr fällig. Im Falle eines Schadens ist dann jedoch sicher gestellt, dass die eingeschlossenen Versicherungsleistungen auch in diesem Fall Bestand haben. Um die Zahlung der Miete zu regeln, wird vom Mieter eine Kreditkarte (in Ausnahmefällen eine EC-Karte) verlangt. Hierbei müssen Mieter und Karteninhaber identisch sein. Kreditkarten von Dritten werden nicht akzeptiert.

Mietwagen

Mietwagen unterliegen in Deutschland besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Ein Mietwagen muss beispielsweise  bereits nach dem 1. Jahr der Zulassung zur Hauptuntersuchung. Alle Fahrzeuge die zum Zwecke der Vermietung eingesetzt werden, müssen als „Selbstfahrer Vermietfahrzeug“ zugelassen werden. Bei den größeren deutschen Autovermietern laufen die zu vermietenden Pkw ca. 6-9 Monate und werden dann verkauft. Bei Transportern und Lkw liegt die Haltedauer bei bis zu 2 Jahren. Die regelmäßig durchgeführten Kontrollen seitens der Autovermieter tragen dazu bei, dass der Kunde durchweg ein einwandfreies Mietfahrzeug erhält.

Mindererlös

Ein Mindererlös muss vom Leasingnehmer eventuell beglichen werden, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug nach Ablauf eines Finanzleasingvertrages mit Andienungsrecht verkauft. Dies tritt aber nur in Kraft, wenn die Leasinggesellschaft von ihrem Andienungsrecht Gebrauch macht und das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer verkauft.

Minderkilometer

Wenn nach Ablauf eines Kilometervertrages die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht wurde und diese Unterschreitung betragsmäßig über der vereinbarten Freigrenze liegt, vergütet der Leasinggeber dem Leasingnehmer für die Minderkilometer einen Erstattungsbetrag bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.

Navigationssysteme

Navigationsgeräte können gerade auf ungewohntem Terrain eine große Hilfe sein. Sei es auch nur um einem Stau aus dem Wege zu gehen. Immer mehr Mietfahrzeuge sind mit diesem praktischen Hilfsmittel ausgestattet. Bei den Fahrzeugen der mittleren, spätestens aber der gehobenen Mittelklasse ist ein fest eingebautes NAVI fast schon Standard. Die Autovermieter verlangen hierfür, je nach Fahrzeugkategorie einen geringen Aufpreis. Sofern kein Navigationsgerät fest im Fahrzeug eingebaut ist, bieten die Autovermieter mobile Lösungen gegen Aufpreis an. Manchmal lohnt es sich, eine etwas teurere Fahrzeugklasse zu reservieren anstatt die Aufpreis pflichtige mobile Lösung zu wählen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Navigationsgeräte nicht immer das gesamte europäische Streckennetz beinhalten. Haben Sie ein bestimmtes Ziel/Land zu befahren, erkundigen Sie sich zuvor, ob die Karten hierfür auch in dem Navigationsgerät vorhanden sind. Das mobile Navigationsgerät sollte der Mieter beim Verlassen des Fahrzeugs  nicht offen im Mietwagen liegen lassen. Die Versicherung haftet in solchen Fällen nicht für den Verlust. Den Ärger und die Formalitäten nach einem Einbruch im Mietwagen ist umso größer.

Nebenkosten

Nebenkosten sind Ausgaben, die zusätzlich zu den Anschaffungskosten aufzuwenden sind. Dazu zählen die Vorfracht, d.h. die Überführung des Fahrzeuges vom Werk zum Händler, die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung und die Erstinspektion.

Objektbezogene Kosten (=Objektrisiko)

Beim Finanzleasing liegt das Objektrisiko beim Leasingnehmer und damit die objektbezogenen Kosten, wie Wartung, Reparaturen und Versicherung des Fahrzeuges.

Offene Kalkulation

Eine Abrechnungsmethode für das Full Service Leasing bietet auch die offene Kalkulation, zusätzlich zur geschlossenen Kalkulation. Diese Kalkulation stützt sich auf die Ist-Kosten-Basis, durch die eine monatliche Servicerate für die gewählten Servicekomponenten bestimmt wird. Die erbrachten Zahlungen werden zum Vertragsende in einem Soll-Ist-Vergleich gegenübergestellt und ggf. nachbelastet bzw. gutgeschrieben.

Privatleasing

Im Privatleasing verkörpert eine natürliche Person den Leasingnehmer.

Reservierung

Die einfachste Art heutzutage einen Mietwagen zu buchen ist über das Internet. Die Autovermieter oder auch einige Reiseveranstalter bieten Ihnen zumeist übersichtliche Reservierungsmasken an. Sie können hierüber die Fahrzeuggröße und bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie z.B. Kombi, Automatik oder auch Navigationsgeräte buchen. Die Garantie für ein bestimmtes Modell ist in den allermeisten Fällen nicht vorgesehen. Sofern zusätzliche Details, wie z.B. Fahrzeuganlieferung oder bestimmte Ausstattungsdetails etc. geklärt werden müssen, empfiehlt es sich die Vermietstation oder die Reservierungszentrale des Vermieters direkt zu kontaktieren. Sofern Sie auf bestimmte Angebote wie beispielsweise Frühbuchertarife zurückgreifen, werden bereits bei der Reservierung Ihre Kreditkartendaten abgefragt. Ohne Angabe der Kreditkartendaten kommt hierfür keine Buchung zu Stande. Bereits mit der Reservierungsbestätigung wird ein rechtsgültiger Mietvertrag abgeschlossen und der Mietpreis wird Ihrem Konto belastet. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten wollen, kann es je nach Anbieter und Vorlaufzeit sein, dass eine Stornogebühr erhoben wird.

Restwert

Bei Vertragsabschluss einigen sich Leasinggeber und Leasingnehmer auf die Höhe des nicht amortisierten Anteils. Dieser Restwert – oder Verkehrswert – muss zuverlässig geschätzt werden.

Restwertvertrag

Leasingverträge mit Andienungsrecht sind Restwertverträge, bei denen der Leasingnehmer das Restwertrisiko trägt und nach Vertragsende nicht gezwungen ist, dem Leasinggeber das Leasingobjekt abzukaufen. Leasinggesellschaften haben allerdings die Möglichkeit, ihr Andienungsrecht zu verwenden oder das Leasingobjekt anderweitig zu veräußern.

Rückführungs-Einweggebühren

Eine zusätzliche Gebühr wird häufig dann fällig, wenn der Mietwagen nicht an dem Ort zurückgegeben wird, an dem er auch abgeholt wird. Voraussetzung ist immer, dass der Vermieter im Zielort auch eine eigene Station unterhält. Achten Sie bei der Reservierung darauf, dass Sie möglichst gleich die geplante Rückgabestation angeben. Selbstverständlich können sich Ihre Pläne im Verlauf der Miete ändern. Es ist aber zu empfehlen, dass dem Vermieter mitzuteilen. Hierbei sollten Sie sich auch erkundigen, in wie weit sich hierdurch der Mietpreis ändert. Innerhalb eines Landes sind die Aufschläge meist sehr gering oder entfallen ganz, sofern der Autovermieter darüber informiert wurde. Planen Sie die Rückgabe in einem anderen Land, fallen hierfür Gebühren für die Rückführung an. Je nach Entfernung und Aufwand (z.B. Fähren, Maut, Vignette etc.), können diese Zusatzkosten bei mehreren Hundert Euro liegen. Über diese Zuschläge informiert Sie der Vermieter bereits bei der Reservierung. Bei einer Transporter- oder Lkw-Miete werden seitens der Autovermieter spezielle Einwegtarife angeboten. Diese Tarife lohnen dann, wenn der Zielort weiter entfernt liegt oder Sie keine andere Möglichkeit haben, dass Fahrzeug wieder an den Ausgangspunkt zurück zu bringen.

Sale and Lease Back

Sale and lease back ist eine Sonderform, bei der der zukünftige Leasingnehmer das in seinem Besitz befindliche Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft verkauft, um es von dieser wieder zurück zu leasen. Dabei kann die Leasingrate vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Schufa

Durch die Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher SCHUFA e. V.; Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) werden Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden gesammelt und an Ihre Vertragspartner, wie z.B. Leasinggesellschaften, Banken, Kreditkartengesellschaften und Versandhändlern weitergegeben.

Selbstbeteiligung

Die meisten Tarife der Autovermieter enthalten einen Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens am Mietfahrzeug. Diese Selbstbeteiligung muss der Mieter aufbringen, sofern er keinen Verursacher beibringen kann (z.B. bei Vandalismus oder Unfallflucht). Die Selbstbeteiligung wird pro Schadenfall fällig. Bei kleineren Schäden (z.B. Radkappe fehlt) haftet der Mieter auch nur bis zur Höhe der Instandsetzungskosten. Steinschläge an der Windschutzscheibe lassen sich häufig reparieren, sofern sich der Steinschlag nicht im Sichtbereich des Fahrers befindet. Hier wird dann eine neue Frontscheibe fällig. Sämtliche Versicherungsleistungen entfallen bei Vorsatz, bei verkehrswidrigem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit.

Servicenummern der Autovermieter

Es empfiehlt sich in jedem Fall bei der Übernahme des Mietwagens die Servicenummer der Mietwagengesellschaft zu erfragen. Die großen Autovermieter bieten hier einen 24Std.-Service an. Hierüber können Sie im Falle einer Panne Unterstützung erhalten. Die Mitarbeiter der Service-Hotline erteilen den Werkstätten im Falle einer notwendigen Reparatur (z.B. Reifenwechsel) auch die Übernahmegarantie für die anfallenden Kosten. Veranlassen Sie ohne Rücksprache mit der Autovermietung keine Reparaturen in Werkstätten. Diese Kosten werden dann nicht erstattet. Häufig erhalten Sie Servicenummern, die gebührenfrei sind. Diese Rufnummern lassen sich aus dem Ausland nicht anwählen. Sie benötigen in diesen Fällen die direkte Telefonnummer mit der Vorwahl- und dem Direktanschluss.  Die Rufnummer Ihrer Vermietstation hilft nur bedingt, da diese oft nicht rund um die Uhr geöffnet hat.

Sonderzubehör

Viele Autovermieter bieten die Möglichkeit, Sonderzubehör wie Navigationsgeräte, gegen Aufpreis zu vermieten. Es empfiehlt sich jedoch, dieses Zubehör vorher zu reservieren. So können zum Beispiel Kindersitze gebucht werden. Hier ist eine genaue Spezifikation (Alter, Gewicht oder Größe) erforderlich. In vielen Gebieten ist es auch möglich neben Winterreifen  auch Skiträger zu reservieren. In den klassischen Winterferiengebieten ist dieses Zubehör stark nachgefragt und sollte daher rechtzeitig reserviert werden.

Strafmandate

Sollten Sie das Pech haben, ein Strafmandat zu bekommen, so werden diese in den meisten Fällen an den Autovermieter verschickt. Die großen Autovermieter erhalten hier Woche für Woche Berge von Strafmandaten. Für die Bearbeitung dieser Vorgänge verlangen die Autovermieter in vielen Fällen einen Betrag von ca. 25,- EUR. Diese Beträge werden den Kunden häufig gesondert belastet. Das Strafmandat selbst wird dem Kunden seitens der Behörden direkt zugestellt. Sollte es sich um Strafmandate aus dem Ausland handeln, so gibt es zwischen Deutschland und sehr vielen Nachbarländern eine entsprechende Regelung, so dass diese Vergehen auch in Deutschland geahndet werden. Wenn Ihnen also ein Ticket für falsches Parken hinter die Scheibenwischer geklemmt wird, zahlen sie den Betrag unmittelbar. Ansonsten geht der Vorgang an die Autovermietung und zu der behördlich festgelegten Gebühr kommt noch die Bearbeitungsgebühr der Autovermieter.

Tanken

Innerhalb Deutschlands wird Ihnen der Mietwagen mit einem vollen Tank übergeben. Tanken Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe auf und achten Sie darauf, dass die Tankuhr auch voll anzeigt. Ansonsten werden die Mitarbeiter der Autovermietung in jedem Fall Nachtanken. Hierfür wird nicht selten ein kräftiger Aufschlag verlangt. Sofern das Fahrzeug ausnahmsweise nicht mit einem vollen Tank übergeben wird, lassen Sie sich den Stand der Tankanzeige quittieren. Bei einigen Vermietern hat der Kunde auch die Möglichkeit, einen kompletten Tankinhalt zu ortsüblichen Preisen zu kaufen. Das Fahrzeug kann dann natürlich auch mit annähernd leerem Tank abgegeben werden. Vergewissern Sie sich, ob diese Option Vertragsbestandteil ist.  Im Ausland gibt es recht unterschiedliche Regelungen. Erkundigen Sie sich bei der Fahrzeugübernahme nach der Tankfüllung und lassen Sie sich auch hier den Tankinhalt quittieren, sofern dieser nicht „VOLL“ anzeigt. In den USA z.B. ist es nicht unüblich, das Fahrzeug mit fast leerem Tank zu übergeben. Der Mieter gibt das Fahrzeug dann entsprechend leer zurück, jedoch so, dass noch eine Fahrt zur nächsten Tankstelle möglich ist.

Teilamortisation

Man spricht von einem Leasing-Vertrag mit Teilamortisation, wenn die Summe der Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten decken.

Unfall / Diebstahl

Sollten Sie mit Ihrem Mietwagen in einen Unfall verwickelt werden, rufen Sie in jedem Fall die Polizei. Für den Fall, dass diese nicht zum Unfallort kommen (z.B. Bagatellschaden), notieren Sie sich wann und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Angaben genügen im Normalfall, wenn der Schaden beim Autovermieter aufgenommen wird. Notieren Sie sich alle relevanten Daten vom Unfallgegner, sowie das Kennzeichen und das Fabrikat. Ebenso wichtig sind Angaben über den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Sollte Ihr Mietwagen gestohlen worden sein, durch Vandalismus, Unfallflucht oder von einem Dritten beschädigt worden sein, der dann nicht mehr auffindbar ist, erstatten Sie unverzüglich eine Anzeige bei der örtlichen Polizei. Bedenken Sie, dass die Gegenstände, die Sie im Fahrzeug deponiert haben (Handy, mobiles Navi, Gepäck etc.), nicht unter den Versicherungsschutz für das Fahrzeug fallen.

Versicherung

Leasing-Gesellschaften bieten häufig eine Servicekomponente im Full Service Leasing an, in der das gesamte Management von Versicherungen durch den Leasinggeber abgewickelt wird. Im Allgemeinen sind Leasing-Fahrzeuge haftpflicht- und vollkaskoversichert.

Versicherungen

Eine Haftpflichtversicherung ist bei europäischen Mietfahrzeugen generell im Preis enthalten. Sie deckt Schäden ab, die Dritten zugefügt werden. Sollten Sie selbst im Ausland am Urlaubsort spontan einen Mietwagen buchen, fragen Sie nach den Deckungssummen der Haftpflichtversicherung. Es gibt einige Länder, in denen diese Summen sehr niedrig angesetzt sind und die Gefahr besteht, dass Sie im Falle eines Schadens (z.B. bei Personenschäden) für Kosten aufkommen, die die Haftpflichtversicherung nicht mehr abdeckt weil die Summen zu niedrig sind. Umgehen Sie dieses Risiko, in dem Sie die Reservierung über eine deutsche Website vornehmen oder direkt eine sogenannte Mallorca-Police abschließen. Zusätzlich bieten die Autovermieter einen Vollkaskoschutz an. Dieser ist häufig verbunden mit einer Selbstbeteiligung und gilt ausschließlich für Schäden am Mietfahrzeug. Je nach Land, können diese Eigenbeteiligungen sehr hoch sein. In einigen Fällen kann die Selbstbeteiligung reduziert oder sogar ganz ausgeschlossen werden. Ein Vollkaskoschutz ist in jedem Fall zu empfehlen.

verspätete Fahrzeugrückgabe

Selbstverständlich kann es vorkommen, dass Sie einen vereinbarten Rückgabetermin nicht einhalten können. Nehmen Sie in so einem Fall bitte Kontakt mit der Vermiet-/Rückgabestation auf und teilen Sie den voraussichtlichen Ankunftstermin mit. Der Vermieter hat „Ihr Fahrzeug“ vielleicht schon anderweitig verplant und kann sich somit um Ersatz bemühen. Bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten haben Sie bei den meisten Vermietstationen die Möglichkeit, den Fahrzeugschlüssel in einem Nachttresor zu deponieren. Das Fahrzeug sollten Sie so abstellen, dass es nicht verkehrswidrig parkt und der Vermieter es auch gleich findet. Sollte das nicht möglich sein, hinterlassen Sie einen entsprechenden Hinweis. Sofern Sie beispielsweise einen Wochenendtarif gebucht haben, ist dieser zeitlich begrenzt und kommt nur zur Anwendung, wenn Sie innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne bleiben. Fragen Sie bei Zeitüberschreitungen nach etwaigen Mehrkosten. Im Zweifelsfall rufen Sie in der Rückgabestation an und holen sich die entsprechenden Tipps.

Vollarmortisation

Es handelt sich um einen Leasingvertrag mit Vollamortisation, wenn die Anschaffungs- und Nebenkosten durch die Summe der Leasingraten gedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer Teilamortisation.

Vollkaskoschutz

Es empfiehlt sich generell, einen Mietwagen mit Vollkaskoschutz anzumieten, da der Mieter sonst für den vollständigen Wert des Fahrzeugs haftet. Wichtig hierbei ist die Höhe der verbleibenden Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens. Die Selbstbeteiligung liegt, je nach Fahrzeuggröße, bei durchschnittlich 500,- 1.200,- EUR und kann in den meisten Fällen gegen Aufpreis reduziert oder ganz ausgeschlossen werden. Sofern Sie einen Mietwagen mit einer Selbstbeteiligung anmieten, haften Sie bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall. Ihre Haftung gilt ausschließlich für Schäden am Mietwagen. Das gilt auch für Schäden, für die Sie keinen Unfallgegner beibringen können (z.B. Unfallflucht, Vandalismus, Steinschlag etc.). Der Versicherungsschutz entfällt generell bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Missachtung der Durchfahrtshöhe, Fahren unter Alkoholeinfluss etc.).

Wartung & Verschleiß

Die Abnutzung eines Fahrzeugs – bedingt durch eine regelmäßige Nutzung – wird bei der Berechnung der Leasingrate und des Restwertes berücksichtigt. Eine unverhältnismäßige Abnutzung an einem Fahrzeug wird dem Leasingnehmer bei der Rückgabe belastet. Diese Risiken können mit der regelmäßigen Wartung eines Fahrzeuges eingegrenzt werden. Daher werden im Full Service Leasing auch häufig die Servicekomponente Wartung & Verschleiß angeboten.

Winterreifen

In Deutschland ist es seit einigen Jahren dringend zu empfehlen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März ein Fahrzeug mit „wintertauglicher Bereifung“ zu fahren. Hierzu zählen auch die sogenannten Allwetterreifen. Im Falle eines Schadens kann der Fahrer, der keine entsprechende Bereifung hat, auch bei nicht schuldhaften Verhalten, zur Kasse gebeten werden. Die Autovermieter stellen daher in diesem Zeitraum einen großen Teil ihrer Fahrzeugflotte mit entsprechender Bereifung zur Verfügung. Um jegliches Risiko auszuschließen, reservieren Sie ein Fahrzeug mit „wintertauglicher Bereifung“. Diese Reifen sind in den meisten Fällen Aufpreis pflichtig, da die Autovermieter hier einen hohen Aufwand betreiben müssen. Sollten Sie eine Reise z.B. nach Österreich, Schweiz oder in die skandinavischen Länder, Norwegen, Schweden und Finnland planen, sind dort zwingend Winterreifen vorgeschrieben. Allwetterreifen, wie sie in Deutschland häufig genutzt werden, reichen dort nicht aus. Weisen Sie Ihren Autovermieter ausdrücklich auf Ihr Reiseziel hin. Das Thema ist den Mitarbeitern bekannt.

Wirtschaftsgut

Sachgüter und Dienstleistungen sind Wirtschaftsgüter, die durch den Erwerb eines Kunden als Komponente in den Wirtschaftsprozess eingegliedert werden. Das geleaste Fahrzeug stellt im Kfz-Leasing  das Wirtschaftsgut dar.

Zahlung

Im Allgemeinen erfolgt die Zahlung der vereinbarten Leasingrate monatlich per Lastschrifteinzug.

Zusatzfahrer

ls Mieter eines Fahrzeugs sind in den meisten Fällen nur Sie berechtigt, dieses Fahrzeug zu führen. Eine oder auch mehrere Fahrer können zusätzlich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Häufig fallen für zusätzliche Fahrer geringe Mehrkosten an. Für den „zusätzlichen Fahrer“ gelten dieselben Bedingungen (Mindestalter, Besitz der Fahrerlaubnis etc.) wie für den Mieter. Achten Sie darauf, dass diese Regelung eingehalten wird. Im Falle eines Schadens, kann der Autovermieter sonst Schadenersatz in der vollen Höhe beanspruchen.  Nur in Notfällen (z.B. bei Krankheit) darf ein nicht eingetragener Fahrer den Mietwagen führen. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit der Servicenummer des Autovermieters auf und schildern Sie Ihr Anliegen.